Optionale Leistungen
Diese Leistungen des Verwalters sind nicht mit der Grundvergütung abgegolten
1. Information und Zuarbeit eines Rechtsanwaltes/Gericht im Fall erforderlicher Geltendmachung von Rechten des Eigentümers
2. Bearbeitung und Begleitung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die über das Einholen von Vergleichsangeboten, die Auftragsvergabe und Abnahme hinausgehende Tätigkeiten des Immobilienverwalters erfordern, wie insbesondere auch die außergerichtliche Durchsetzung von Mängelansprüchen des Auftraggebers, und für die kein separater Fachmann beauftragt wurde
3. Inanspruchnahme im Rahmen von Mängelbesichtigungen in Mietobjekten, z. B. bei der Inaugenscheinnahme von Schimmelschäden, Brandschäden, Leitungsschäden u.ä.
4. Kosten für seitens des Auftraggebers erwünschten Kopien aus den Verwaltungsunterlagen
5. Kopier- und Zustellkosten für notwendige Informationsschreiben an die Mieter, sowie Portokosten für Einschreiben und Mahnungen
6. Vorbereitung und/oder Begleitung einer Miet- oder Räumungsklage wegen rückständiger Mieten/Pacht/Nebenkosten oder anderweitigen Gründen. Auch für den Fall, dass ein Gerichtsverfahren anhängig ist und die Verwaltung in die Bearbeitung einbezogen wird, z.B. als Zustellungsbevollmächtigter, werden die Sachkosten nach tatsächlichem Aufwand oder einer im Einzelfall vorab zu vereinbarenden Pauschale abgerechnet
7. Mietbescheinigungen, Erfüllung behördlicher Auflagen, u.ä.
8. Bereitstellung der Unterlagen (auch in Kopie) des abgerechneten Wirtschaftsjahres für einen Steuerberater (Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Aufstellung steuerlich absetzbarer Kosten, etc.)
9. Unterjährige, vom Mieter oder Auftraggeber gewünschte, Verbrauchsinformationen (z.B. für Heizkosten, Strom, Gas Wasser, usw.)