Technisches Gebäudemanagement

  1. Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objekts einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen sowie der Abschluss von Verträgen mit Heizkostenabrechnungsunternehmen
  2. Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten
  3. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme den Betrag von 2.000,00 € hat der Immobilienverwalter wenigstens zwei Angebote einzuholen. Hierbei kann er sich zwecks Ausschreibung, Auftragsvergabe, Kontrolle und Überwachung der Maßnahme sowie deren Abnahme auch eines Fachmannes bedienen, sofern über dessen Kosten Einverständnis mit dem Auftraggeber eingeholt wurde. Lehnt der Auftraggeber die Beauftragung eines Fachmannes ab, ist der Verwalter von seiner Instandhaltungspflicht entbunden. Ein Anspruch auf Schadensersatz jedweder Art steht dem Auftraggeber gegen ihn dann nicht zu.
    Soll die Auftragsvergabe nicht an den billigsten Anbieter erfolgen, ist hierzu das Einverständnis des Auftraggebers erforderlich.
  4. Abschluss und Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z.B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen). Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen in Bezug auf das Objekt
  5. Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt.